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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Der Verband Region Rhein-Neckar ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.rettungsnetz5g.de veröffentlichten Website der Verband Region Rhein-Neckar Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im April 2023 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:

  • Kontrast (Minimum): Das Kontrastverhältnis einzelner Texte ist aufgrund der bestehenden Corporate Identity und einer daher einhergehenden unverhältnismäßigen Belastung nicht immer ausreichend (Beispiel: weißer Text auf blauen Buttons, oranger Text „5G“ auf hellem Hintergrund).

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.04.2023 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben Rückragen, etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen oder möchten Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte? Schreiben Sie uns unter info@vrrn.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eigehenden Mitteilungen sind:

Verband Region Rhein-Neckar

Pressestelle
M1, 4-5 68161 Mannheim
Tel: 0621 10708 - 0
E-Mail: presse@vrrn.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pressestellen von Verband Region Rhein-Neckar und Metropolregion Rhein-Neckar GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die genannten Institutionen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:


Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 279 3360 E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de


Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.